Unter einem Tag werden 24 Stunden vom Anfang der Vermietung des Fahrzeugs verstanden, für die Überschreitung dieser Zeit um mehr als 1 Stunde wird weiter der Tagessatz berechnet! Minimale berechnete Zeit der Vermietung des Fahrzeugs ist 24 Stunden.
Die Kaution wird in bar vor dem Verleih des Fahrzeugs erhoben und nachfolgend wird sie nach der Übernahme des Fahrzeugs zurückgegeben. Die Ausnahme bilden die Ausländer, denen die Kaution auf der Zahlungskarte blockiert wird. Erlegte Kaution oder deren Teil kann der Vermieter für die durch die Verletzung des Mietvertrags entstandenen Kosten nutzen (z.B.: kein durchgeführtes Volltanken, weitere gefahrenen Kilometer über das Tages- oder Monatslimit der Kilometer,...)
Die Kaution bezieht sich auf die Ersatzfahrzeuge nicht.
Es ist nötig die notwendigen Dokumente spätestens vor dem Verleih des Fahrzeugs vorzulegen. Im Fall des Vorfahrens mit dem Fahrzeug ist es nötig die Dokumente spätestens 3 Stunden vor dem Verleih auf folgende E-Mail schicken: pujcovna@kv-car.cz, sonst wird mit dem Fahrzeug nicht vorgefahren! Die Kopien der Dokumente werden am Ort des Vorfahrens mit den Originalen der Dokumente verglichen!
Geforderte Dokumente für physische Person:
Geforderte Dokumente für Rechtsperson:
Geforderte Dokumente für Ausländer:
Die Bezahlung der Vermietung des Fahrzeugs verläuft:
Der Mietvertrag wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen, beginnend vom Tag der Unterzeichnung. Der Mietvertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer kann verlängert werden, spätestens jedoch bis 24 Stunden vor dem Ablauf der Dauer, für die der Mietvertrag ursprünglich abgeschlossen wurde und der Vermieter soll diese Verlängerung bestätigen. Im Solchen Fall bleiben dem Kunden alle Bedingungen der Vermietung des Fahrzeugs bewahrt, die vereinbart wurden.
Wenn das Fahrzeug für längere Zeit als für einen Monat vermietet wird, ist die Vermietung des Fahrzeugs zum Ende des Kalendermonats gleich bei der Unterzeichnung des Vertrags und für einen weiteren Monat immer zum 1. Tag des gegebenen Monats fällig.
Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug einschließlich alles Zubehörs, aller Dokumente und Schlüssel in der Zeit und am Ort, die im Vertrag angeführt sind, und im Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat, und zwar mit Bezugnahme auf gewöhnliche Abnutzung.
Der Vermieter kann sofort vom Mietvertrag im Fall der Nichtbezahlung jeder beliebiger Forderung oder im Fall zurücktreten, dass das Fahrzeug rechtzeitig nicht zurückgegeben wird, und er kann gleich die Schritte unternehmen, die zur Zurückgabe des Fahrzeugs oder zur Bezahlung der Schuldsumme führen, und zwar einschließlich der Eingliederung der Einsatzgruppe, die diese Schritte unmittelbar an Ort und Stelle durchführt.
Wenn der Mietvertrag früher unterzeichnet wird, als der Anfang der Vermietung des Fahrzeugs ist, garantiert der Vermieter die Buchung des Fahrzeugs am Tag, wann die Mietdauer beginnen soll. Wenn der Kunde diesen Vertrag vor dem Anfang der Vermietung aufkündigt, oder wenn er das Fahrzeug nicht abholt, wird ihm die Vermietung so berechnet, als ob er das Fahrzeug abholen und nutzen würde.
Der Kunde ist verpflichtet dem Vermieter die Änderung des Wohnsitzes, der Gesellschaft oder des Sitzes der Gesellschaft, bzw. auch andere Änderungen bekannt zu geben, die die ordentliche Erfüllung der Pflichten beeinflussen können, die sich aus diesem Vertrag ergeben.
Der Kunde nimmt mögliche Änderung der Höhe der Vermietung des Fahrzeugs angesichts der nichtvorausgesetzten Änderungen der Kosten zur Kenntnis, dies betrifft vor allem die Höhe der Versicherung, der Kfz-Steuer, usw.
Das vermietete Fahrzeug können nur die Personen nutzen und lenken, die im Mietvertrag angeführt sind. Der Kunde ist verpflichtet beim Betrieb des vermieteten Fahrzeugs alle geltenden Vorschriften einzuhalten, und zwar vor allem die Regeln des Straßenverkehrs, und so vorzugehen, dass es zu keinem Schaden auf dem Vermögen oder auf der Gesundheit kommt. Der Kunde verpflichtet sich die Geldstrafen für Verkehrsdelikte zu bezahlen, die er nachweisbar in der Zeit der Vermietung des Fahrzeugs begeht, und zwar innerhalb von 15 Tagen nach der Zustellung der Aufforderung des Vermieters. Der Kunde darf das Fahrzeug unter Alkohol-, Rauschmittel-, Arzneimitteleinfluss oder unter Einfluss von anderen Mittel nicht lenken, die die Wahrnehmung und die Fähigkeit der Reaktion beeinflussen können, und er darf einer solchen Person das Fahrzeug fürs Lenken nicht überlassen. Der Kunde darf mit dem Fahrzeug an Wettkämpfen, Wettbewerben und ähnlichen Aktion nicht teilnehmen. Das Fahrzeug ist ausschließlich auf üblichen Verkehrswegen genutzt. Die Fahrt auf öffentlichen oder geschlossenen Strecken ist nicht erlaubt. Die Verletzung dieser Verordnung wird mit der Finanzstrafe in Höhe von 50.000,- CZK bestraft. Weiter darf das Fahrzeug zum Schieben oder zum Ziehen der Fahrzeuge, Anhänger oder anderer Gegenstände nicht genutzt werden und auf dem Fahrzeug dürfen keine Änderungen oder Anpassungen durchgeführt werden.
Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug vor der Entwendung, dem Missbrauch oder der Beschädigung zu sichern. Vor allem ist er verpflichtet nach dem Einparken keine Schlüssel, Dokumente und keine abnehmbare Radiostirnplatte im Fahrzeug zu lassen und das Fahrzeug ordentlich zu schließen. Der Vermieter ist berechtigt den Zugang zum Fahrzeug zwecks der Kontrolle zu fordern, ob es der Kunde ordentlich im Einklang mit den Bedingungen des Mietvertrags nutzt.
Die mit der Reparatur verbundenen Kosten trägt der Vermieter, und zwar außer den Fällen, wann die Notwendigkeit der Reparatur infolge der falschen Nutzung des Fahrzeugs (Beschädigung der Radscheiben, Reifen, Schäden auf dem Fahrgestell, …) oder im Widerspruch mit üblicher Weise der Nutzung oder wegen der Verletzung der Bedingungen dieses Mietvertrags entsteht (egal ob durch den Kunden oder durch die Person, der der Kunde den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht hat).
Der Kunde ist verpflichtet dem Vermieter unverzüglich alle Mängel bekannt zu geben, die sich auf dem Fahrzeug während der Nutzung zeigen und die die Reparatur brauchen. Wenn der Kunde diese Pflicht nicht erfüllt, ist er für die damit verursachten Schäden verantwortlich und verliert die Ansprüche, die ihm anders für die Nichtmöglichkeit oder begrenzte Möglichkeit gehören die Sache wegen der Mängel zu nutzen.
Die Verletzung einer dieser Pflicht stellt wesentliche Verletzung des Mietvertrags dar und macht den Kunden für die entstandenen Schäden im vollen Umfang verantwortlich.
Bei langfristiger Vermietung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet einmal pro Monat mit dem Fahrzeug wegen der Kontrolle des technischen Zustands vorzufahren, bzw. übliche Wartung zu ermöglichen. Wenn die Zeit der Servicearbeiten 24 Stunden überschreitet, hat der Kunde den Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Zeit des Services. Wenn im Mietvertrag bestimmt ist, dass das Fahrzeug im Service beim bestimmten Zustand des Tachometers oder nach dem Zurücklegen der bestimmten Kilometer sein muss, ist der Kunde verpflichtet mit dem Fahrzeug wegen der Kontrolle vorzufahren, wenn er so nicht macht, ist er für jeden beliebigen Schaden verantwortlich, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieser Bedingungen der Nutzung des Fahrzeugs entsteht. Zugleich ist er verpflichtet die zurückgelegten Kilometer über das Monatslimit gegen Zuschlag nach der geltenden Preisliste des Autoverleihs zu bezahlen.
Einige Autos (siehe aktuelle Preisliste) können nicht in der Comfort-Variante, also ohne Kilometerbegrenzung, gemietet werden. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bedingung und einer Panne des Fahrzeugs oder eines Verkehrsunfalls im Ausland trägt der Kunde die volle Verantwortung für die Reparatur des Fahrzeugs, das Abschleppen des Fahrzeugs an die Adresse von KV car s.r.o. und alle damit verbundenen Kosten aufgrund einer groben Verletzung des Mietvertrags.
Im Preis der Vermietung des Fahrzeugs sind die gesetzliche Versicherung, Kaskoversicherung mit begrenzter Verantwortung für die durch eigenes Verschulden verursachten Schäden (Selbstbeteiligung 10%, min. jedoch 10.000,- CZK, Versicherung der Windschutzscheibe) und die Versicherung gegen die Entwendung des Fahrzeugs (Selbstbeteiligung 10%, min. jedoch 10.000,- CZK). Der Kunde ist dem Vermieter im vollen Umfang für die auf dem Fahrzeug entstandenen Schäden in der Zeit von der Übergabe des Fahrzeugs dem Kunden bis zur Übernahme des Fahrzeugs durch den Vermieter verantwortlich. Die Schäden bis in die Höhe der Selbstbeteiligung von 10%, min. 10.000,- CZK bezahlt der Kunde.
Im Fall eines Unfalls, der Beschädigung oder Entwendung des Fahrzeugs oder dessen Teil (ohne Rücksicht darauf, ob es der Kunde verursacht hat oder nicht) ist der Kunde verpflichtet POLIZEI herbeizurufen, die den Unfall untersucht und dem Kunden über die Untersuchung oder über das Ergebnis die Bestätigung ausstellt, die der Kunde dem Vermieter übergibt. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter jedes Schadenereignis betreffs des vermieteten Fahrzeugs bekannt zu geben, er informiert ihn, wo sich das Fahrzeug befindet und sichert, dass die Schlüssel, Dokumentation zu dem Fahrzeug unverzüglich dem Vermieter übergeben werden. Ein fahruntüchtiges Fahrzeug muss vor weiterer Beschädigung oder Entwendung gesichert werden. Beim Unfall gibt es die Pflicht “Aufzeichnungsurkunde über den Unfall” auszufüllen.
Die Begrenzungen bei der Fahrt können die Reisen in die Länder des ehemaligen Jugoslawien (außer Kroatien, Slowenien), der ehemaligen Sowjetunion, Albanien, Bulgarien und Rumänien betreffen.
Es ist möglich mit dem vermieteten Fahrzeug in Prag und auch außerhalb Prags gegen Gebühr nach der geltenden Preisliste des Autoverleihs vorzufahren und es abzuholen.
Die Treibstoffe sind im Preis der Vermietung des Fahrzeugs nicht eingeschlossen. Die Fahrzeuge werden immer mit vollem Behälter vermietet und so werden sie auch zurückgegeben. Fürs Nichttanken der Treibstoffe wird dem Kunden eine Gebühr nach der geltenden Preisliste des Autoverleihs berechnet.
Im Preis der Vermietung des Fahrzeugs ist auch das Assistenzdienst eingeschlossen, das das Straßendienst einschließlich des Mechanikers, Abschleppwagens und des Vorfahrens mit einem Ersatzwagen innerhalb von 24 Stunden beim von Ihnen nicht verursachten Unfall gewährt. Beim Unfall oder bei einer von Ihnen verursachten Störung wird das Assistenzdienst nach der geltenden Preisliste des Autoverleihs berechnet.
Der Kunde bestätigt, dass er sich seiner Rechte betreffs des Datenschutzes bewusst ist, der sich aus den allgemein verbindlichen Vorschriften ergibt, und vor allem aus dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg., über den Schutz der persönlichen Daten, in der Fassung der späteren Vorschriften. Der Kunde ist damit verstanden, dass er die Daten über seine Person, die von ihm der Vermieter im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrags gewonnen hat, im Register für die Zeit bewährt, für die es die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften fordern und für die es für den Schutz des Interesses des Vermieters nötig ist, und dass diese Daten der Vermieter ausschließlich für die Sicherung eigener Bedürfnisse nutzen wird, und zwar vor allem für die Zwecke der Verwaltung des Mietvertrags, des Angebots von anderen Diensten, bzw. der Eintreibung der Forderungen vom Kunden, wobei die angeführten Dienste für den Vermieter dritte Personen sichern können.